Ein Taxi, ist ein PKW, was nach BOKraft bestimmten Vorschriften umgebaut und dann TÜV-abgenommen wird.
Dazu gehört:
- Die Hellelfenbeinfarbe (RAL 1015)
- Taxi-Dachzeichen in Gelb mit der schwarzen Aufschrift TAXI
- Alarmanlage (zum Schutz des Fahrers)
- Ordnungsnummer hinten rechts in der Heckscheibe
- Unternehmeranschrift im Fahrgastbereich
- Taxameter (geeicht)
Die sogenannte „Uhr“, das Taxameter, muss regelmäßig jedes Jahr geeicht werden, um die Richtigkeit der anzeige bestätigen zu lassen. Die Tarife bekommt man vom Kreis vorgeschrieben und müssen vor der Eichung durch ein Fachbetrieb Programmiert werden. Der Wagen selber muss jedes Jahr zum TÜV und wird dort genauer unter die Lupe genommen wie jedes „Zivil“-fahrzeug, damit sichergestellt ist, das die im Personenbereich tätigen Fahrzeuge auch sicher unterwegs sind. Der Fahrer selber muss einen sogenannten Taxischein haben. Die Voraussetzungen dafür werden behördlich und ärztlich überprüft, bevor die Erlaubnis erteilt wird.
Die Aufgabe eines Taxis ist des, Personen oder auch Sachgegenstände, sicher von A nach B zu bringen, hierbei wird dann der Fahrpreis fällig. Dieser errechnet sich aus dem Grundanschlag, der gefahrene Strecke und gegebenenfalls aus einem Zeittakt der bei einem Stopp oder Halt mit Wartezeit zugetaktet wird. Nach Beendigung einer fahrt, muss das Taxi entweder wider zum Betriebssitz zurück oder zu einem für Taxi ausgewiesenen Halteplatz, es darf aber auch Fahrgäste aufnehmen, die auf sich aufmerksam machen und das Fahrzeug zu sich heran winken.
Hier die genaue Rechtsverordnung über den entgeltlichen und geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Taxen des Kreis Warendorf.
http://osiris.citeq.de/fileadmin/civserv/5570000/forms/Taxentarif2012.pdf